Viele Klienten haben Scheu, einen Detektiv aufzusuchen, weil sie sich vor den Kosten fürchten. Im Allgemeinen wird pro Stunde abgerechnet, in manchen Fällen kann auch ein Pauschalbetrag ausgemacht werden. Oftmals können Sie auch Ihre Detektivkosten von der Gegenseite zurückfordern.
Wir sind bemüht, für Sie die Ermittlungen so zu gestalten, dass Kosten und Ermittlungsarbeit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Für einen Auftrag wird folgender Honorarsatz verrechnet:
Berufsdetektiv - Stundensatz/Mann |
€ 70,- |
Berufsdetektiv - Stundensatz/Mann Nachteinsatz von 20:00 bis 08:00 Uhr |
€ 95,- |
Berufsdetektiv - Stundensatz/Mann Wochenend- und Feiertagseinsatz von 00:00 bis 24:00 Uhr |
€ 120,- |
Bodyguard (Personenschutz) - Stundensatz |
€ 90,- |
Abwehr von Lauschangriffen (Aufspüren von unerlaubten Abhörmitteln) |
Preiserstellung nach Besichtigung und Erkundung der Raumsituation und Konzepterstellung |
Miete von technischen Geräten |
Werden gesondert abgerechnet |
KFZ-Stunden plus gefahrene Kilometer |
€ 12,- plus gefahrene Kilometer je € 1,- |
Sonstige Auslagen (Essen, Übernachtungen, Barauslagen, Parkgebühren etc.) |
Werden gesondert abgerechnet |
Telefonate und das Erstellen von Berichten (Abschluss- bzw. Ermittlungsbericht) |
Werden je nach Aufwand verrechnet |
Alle Preise verstehen sich exklusive 20% MWST. Alle Angaben sind ohne Gewähr! |
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Kostenrückerstattung:
Detektivkosten sind so genannte Rechtsverfolgungskosten. Das heißt, derjenige, der den Anlass für eine detektivische Ermittlung liefert, trägt schlussendlich die Kosten für den Einsatz.
Nicht in jedem Fall gibt es eine Kostenrückerstattung, ausgenommen sind z.B. Privatauskünfte.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Kosten von der Verursacherseite wiederbekommen.